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   BGH, 20.09.1957 - IV ZB 142/57   

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https://dejure.org/1957,794
BGH, 20.09.1957 - IV ZB 142/57 (https://dejure.org/1957,794)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1957 - IV ZB 142/57 (https://dejure.org/1957,794)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1957 - IV ZB 142/57 (https://dejure.org/1957,794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1678
  • VersR 1957, 680
  • DB 1957, 1020
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 21.10.1924 - V B. 13/24

    Förmlichkeiten der Berufung

    Auszug aus BGH, 20.09.1957 - IV ZB 142/57
    Der Kläger ist aber dadurch, daß das Berufungsgericht durch Beschluß entschieden hat, insoweit nicht beschwert, da § 519 b Abs. 2 ZPO für diese Entscheidung Beschluß und Urteil einander gleichstellt (RGZ 109, 83).
  • BGH, 18.12.1975 - VII ZR 123/75

    Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Unterzeichnung des für seine Akten bestimmten

    Vielmehr darf der Rechtsanwalt, um seinen eigentlichen Aufgaben als Organ der Rechtspflege gerecht werden zu können, seinen geschulten, zuverlässigen und von ihm überwachten Angestellten auch die einfache, rein büromäßige Aufgabe der Unterschriftskontrolle bei Herausgabe von bestimmenden und anderen Schriftsätzen an das Gericht übertragen (vgl. BGH NJW 1957, 1678; 1962, 1248; 1975, 56; BAG NJW 1966, 799).
  • BGH, 28.10.2008 - VI ZB 43/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    cc) In einem solchen Fall genügt es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Anwalt einer zuverlässigen Angestellten die Anweisung erteilt, einen zur Fristwahrung bestimmten Schriftsatz nach einer etwaigen Korrektur nochmals zur Prüfung vorzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 1957 - IV ZB 142/57 - VersR 1957, 680, 681; vom 4. November 1981 - VIII ZB 59 und 60/81 - n.v.; vom 10. Februar 1982 - VIII ZB 76/81 - aaO).
  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZB 31/88

    Einreichung einer korrigierten Berufungsbegründungsschrift ohne Unterschrift des

    Dem steht jedoch der oben bezeichnete Grundsatz entgegen, daß er die Kontrolle auf das Vorhandensein der Unterschrift einer zuverlässigen Kanzleikraft überlassen durfte (vgl. schon BGH, Beschluß vom 29. September 1957 - IV ZB 142/57, VersR 1957, 680; zur Frage der Zuverlässigkeit von Frau A. siehe unten zu bb).
  • BGH, 04.11.1981 - VIII ZB 59/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden des Rechtsanwaltes - Bürokraft - Zurechnung des

    So ist entschieden worden, daß ein Verschulden des Anwalts nicht vorzuliegen braucht, wenn er die noch nicht unterschriebene Berufungsbegründungsschrift zur Vornahme von Verbesserungen in die Kanzlei zurückgegeben hat und die Frist dadurch versäumt wurde, daß die Kanzlei die Begründungsschrift ohne Unterschrift des Anwalts bei dem Gericht eingereicht hat (vgl. BGH, VersR 1957, 680).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZB 76/81

    Antrag auf Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Würde in diesem Fall die Berufungsschrift nicht nochmals dem Anwalt zur Unterschrift vorgelegt, sondern ohne Unterschrift bei Gericht eingereicht, so braucht ein Verschulden des Anwalts nicht vorzuliegen, wenn er darauf vertrauen durfte, daß ihm die Berufungsschrift noch einmal zur Unterschrift vorgelegt werde (BGH Beschluß vom 20. September 1957 - IV ZB 142/57 - VersR 1957, 680 - NJW 1957, 1678 [BGH 20.09.1957 - IV ZB 142/57]).
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 625/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der

    Insoweit hätte sich der Prozeßbevollmächtigte ohne zurechenbares Verschulden darauf verlassen können, daß seine - grundsätzlich zuverlässig arbeitende - Sekretärin den Schriftsatz nicht ohne Unterschrift hinausgehen lassen werde (vgl. BGH Beschluß vom 20. September 1957 - IV ZB 142/57 = NJW 1957, 1678 [BGH 20.09.1957 - IV ZB 142/57]/1679).
  • BGH, 28.01.1971 - IX ZR 50/70

    Rechtsmittelbegründungsschrift - Rechtsanwalt - EigenhändigeUnterschrift -

    Dem steht die vom Kläger angeführte Entscheidung BGH NJW 1957, 1678 nicht entgegen.
  • BGH, 26.09.1961 - V ZB 24/61
    Bei der Bedeutung der Rechtsmittelschrift darf diese Tätigym keit nicht einem Angestellten zu dessen alleiniger Verantwortung überlassen werden (RG JW 1934" 1651 Nr. 11; BGH IV ZR 111/50 vom 20. Dezember 1950; BGH IM ZPO § 553 Nr. 2; Wieczorek aaO § 233 B II d 4} Die vom Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1957, 1678 betrifft einen anders gelagerten Pall und läßt sich deshalb hier nicht verwenden.
  • VGH Hessen, 30.04.1996 - 9 UE 119/95

    Ausbildungsförderung - Schadensersatz durch Leistungsbescheid; zur Verjährung des

    Der Senat sieht es aufgrund der anwaltlichen Versicherung des Bevollmächtigten der Klägerin sowie der eidesstattlichen Versicherung der Angestellten als glaubhaft gemacht an, daß diese die Weisung bislang zuverlässig befolgt hat, so daß für den Bevollmächtigten der Klägerin keine Veranlassung bestand, die Vorlage unterschriftsreifer Schriftsätze selbst zu überwachen (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO, 54. Aufl. 1996, § 233 Anm. 167 bis 171; BGH NJW 1982, 2670; VersR 1957, 680; siehe ferner zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten BGH NJW 1975, 56; 1985, 1226; 1991, 1179).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 76/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden - Rechtsmittelschrift - Korrektur - Zuverlässige

    Würde in diesem Fall die Berufungsschrift nicht nochmals dem Anwalt zur Unterschrift vorgelegt, sondern ohne Unterschrift bei Gericht eingereicht, so braucht ein Verschulden des Anwalts nicht vorzuliegen, wenn er darauf vertrauen durfte, daß ihm die Berufungsschrift noch einmal zur Unterschrift vorgelegt werde (BGH, NJW 1957, 1678 = VersR 1957, 680).
  • BGH, 23.06.1976 - VIII ZB 20/76

    Berufungsbegründungssschrift - Unterschrift - Personal - Rechtsmittelbegründung -

  • BGH, 14.07.1977 - III ZB 11/77

    Versäumung der Berufungsfrist wegen eines unabwendbaren Zufalls - Antrag auf

  • BGH, 20.12.1973 - VII ZB 10/73

    Anwaltszulassung - Berufung - Begründungsschrift - Sorgfaltspflicht

  • OLG Frankfurt, 01.11.1976 - 5 U 207/76
  • BGH, 03.03.1977 - IX ZB 606/73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.06.1958 - V B 210.57

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.05.1958 - V ZB 11/58

    Rechtsmittel

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